Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen NT Architektur und Energieberatung (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihrem Auftraggeber über Planungs-, Beratungs- und Baubegleitungsleistungen, soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen auf den Gebieten Architektur und Energieberatung, insbesondere die Planung und Baubegleitung von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Neubau, Umbau und energetischer Sanierung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und den zugrunde gelegten Leistungsbildern. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart und vergütet werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, fachlich geeignete Dritte zur Erfüllung einzelner Leistungsbestandteile hinzuzuziehen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Für die Überlassung von Plänen, Kostenschätzungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Auftragnehmerin Eigentum und Urheberrecht vor; sie sind nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere baurechtliche Grundlagen, Bestandspläne, nutzungsbedingte Vorgaben und die Freigabe von Planungsschritten. Gerät die Auftragnehmerin infolge nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungsleistungen in Verzug, bleiben ihre Vergütungsansprüche unberührt; pauschalierter Aufwendungsersatz kann in angemessener Höhe geltend gemacht werden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Honorar und den anwendbaren Honorarstrukturen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden. Teilleistungen werden nach Massgabe des Fortschritts separat abgerechnet. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Entwürfe, Pläne, Visualisierungen, Berechnungen und sonstige Arbeitsergebnnisse sind als persönliche geistige Schöpfung urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über und beschränken sich auf das vereinbarte Bauvorhaben. Jede weitergehende Nutzung bedarf einer separaten Vereinbarung.

§ 7 Bauausführung und Verantwortungsbereiche

Die Auftragnehmerin erbringt Planungs- und Beratungsleistungen; die eigentliche Bauausführung obliegt den vom Auftraggeber beauftragten Bauunternehmen, soweit keine abweichende Bauleitungsvereinbarung getroffen wurde. Die Verantwortung für die Einhaltung der Bauvorschriften, die Standsicherheit und die ordnungsgemässe Bauausführung trägt der jeweilige Bauunternehmer. Die Auftragnehmerin überwacht im Rahmen der vereinbarten Baubegleitung die Übereinstimmung der Ausführung mit den genehmigten Plänen.

§ 8 Gewährleistung

Mängelansprüche bestehen nur, soweit die Auftragnehmerin eine Leistung nicht vertragsgemäss erbracht hat. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, verborgene Mängel nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Auftragnehmerin kann zunächst zwischen Nachbesserung und Neuerstellung der betroffenen Leistung wählen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der jeweiligen Leistung, sofern gesetzlich nichts Abweichendes vorgeschrieben ist.

§ 9 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Fachbeiträge Dritter und Inhalte verlinkter externer Seiten übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

§ 10 Verzug des Auftraggebers und Rücktritt

Gerät der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten oder Zahlungen in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die weitere Arbeit bis zur Klärung auszusetzen; die vereinbarten Termine verschieben sich entsprechend. Bei andauerndem Verzug kann die Auftragnehmerin nach vorheriger Abmahnung vom Vertrag zurücktreten und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragspartner verpflichten sich, einverlangte Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, über die Vertragsabwicklung hinaus vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Massgabe der Datenschutzerklärung dieser Website.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommende wirksame Regelung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.